Internetrecht: Verwendung von Captchas im Impressum

Manchmal sind rechtliche Einschätzungen im Internetrecht da, wo sie nicht unbedingt erwartet werden. In der c’t vom 26. November 2014 antwortet der Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht Dr. Kai von Lewinski mit einem Leserbrief auf einen Leserbrief aus der vorhergehende Ausgabe. Dort hatte ein Rechtsanwalt vom Einsatz von sogennanten Privacy Captchas abgeraten. Auch The Digital Native und Digitalcourage e.V. sprechen in ihrem FAQ davon, dass durch den Einsatz rechtliche Probleme entstehen können. Professor von Lewinski sieht das offenbar anders. Die leichte Identifizierung von Verantwortlichen wird aus seiner Sicht durch den Einsatz von Captchas „nicht erschwert“.

Entsprechend stellen die relevanten Gesetzeskommentare zu dem […] §5 Telemediengesetz (TMG) auch nur auf die die „optische Wahrnehmbarkeit“ ab, erklären also die Mensch-Maschine-Schnittstelle zur maßgeblichen. Soweit im älteren Schrifttum bis 2007 das Impressum als Grafikdatei für kritisch gehalten wurde, hing das mit der damals nicht flächendeckend gewährleisteten Darstellbarkeit aller Grafikformate in allen Browsern zusammen. Maschine-Maschine-Schnittstellen […] müssten erst dann vorgeschrieben werden, wenn auch elektronisch, also maschinengestützt, abgemahnt werden können soll. Eine vollautomatisierte Abmahnindustrie ist aber vom Gesetz erkennbar nicht gewollt, sodass der Medienbruch nicht nur wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, sondern Sinn und Zweck des Gesetztes gerade entspricht.

Fotografische Gegenüberstellungen: Berlin in den 1990ern und heute

Vor gut drei Monaten war Michael Lange zu Gast im Küchenradio und sprach rund zwei Stunden über Berlin in den 1990er Jahren. Er hat einen Bildband mit dem Titel „Rückblende – Berlin in den 90ern und heute“ veröffentlicht. Wer auf visuelle Tour durch das Berlin der Nachwendezeit mit Gegenüberstellungen aus den 2000ern gehen will, ist in seinem Fotoblog gut aufgehoben. Dort werden seit Juni letzten Jahres und fortlaufend neue Fotos veröffentlicht, die die heutige gesamtdeutsche Hauptstadt in schwarz und weiß zeigen. Das Archiv gibt dabei einen interessanten Überblick.

WhatsApp: Auch bei Offline-Status online

heise berichtet über eine Studie Nürnberger Forscher die auf Basis der Daten von 1.000 WhatsApp-Nutzern umfangreiche Analysen erstellen konnten.

Selbst wenn man der App sagt, sie soll den eigenen Status und wann man zuletzt online war nicht anzeigen, können andere Nutzer noch sehen, wann man online ist – und dazu müssen sie lediglich die richtige Telefonnummer wissen. […] Obwohl eine begrenzte Anzahl von Endgeräten Statusinformationen von tausenden von Nutzern über Monate hinweg sammelte, machte WhatsApp keine Anstalten, dieses Verhalten zu unterbinden. Und dabei unterschied sich die Netzwerk-Nutzung der Forscher eindeutig vom normalen Verhalten eines WhatsApp-Clients. […]

Im ersten Moment erscheint das Datenleck als nebensächlich. Führt man sich allerdings vor Augen, dass der Chef, Arbeitskollegen oder der Lebenspartner jederzeit sehen können, wenn man die App öffnet, wird das Problem deutlicher. […] So werden zum Beispiel in vierzig Prozent aller Scheidungsprozesse in Italien, denen Ehebruch zugrunde liegt, WhatsApp-Nachrichten als Beweis für Untreue angeführt. [Hervorh. d. Autor]

Auf der Website der Forscher finden sich Hintergrundinformationen, sowie die Möglichkeit einzelne Nutzerprofile anonymisiert zu betrachten.

Webkrauts Adventskalender: 24 Türchen rund um Webstandards

Heute geht es los: Der Webkrauts Adventskalender öffnet wieder täglich seine Türe und präsentiert Know How und Ideen rund um Webstandards und Webentwicklung. Zum Start dekliniert Nils Pooker einen „Projektverlauf aus dem Bilderbuch“ durch.

Durch moderne Browser auf unzähligen, immer wieder neuen Ausgabegeräten mit unterschiedlichen Bildschirmgrößen haben sich auch die Anforderungen an das Projektmanagement responsiver Webseiten drastisch verändert. Wir geben euch Tipps, wie ihr ein Web-Projekt plant, konzipiert, gestaltet, entwickelt und betreibt, so dass dabei weder Zeit oder Budget überschritten werden noch die Qualität leidet.

Die einzelnen Türchen lassen sich ab sofort auf der Startseite der Webkrauts öffnen.

Facebook: Automatische Videowiedergabe deaktivieren

Facebook ermöglicht seit Kurzem die automatische Wiedergabe von Videos zu deaktivieren. Dazu kann unter Einstellungen > Videos bei „Videos automatisch abspielen“ die Option „Aus“ gewählt werden. Das Deaktivieren der Funktion in der Facebook-Handyapp ist auf einer eigenen Hilfeseite erklärt. Hier kann die Wiedergabe generell deaktiviert, oder so konfiguriert werden, dass sie nur bei WLAN-Nutzung anspringt.

Wem gehört die Wikipedia?

In der aktuellen Diskussion um den neuen Medienbetrachter in der deutschsprachigen Wikipedia kam es zu einer Machtprobe zwischen von Autoren gewählten Administratoren und der Betreiberin der Wissensplattform, der Wikimedia Foundation (WMF). Ein Meinungsbild hatte ergeben, dass sich 190 von 262 teilnehmenden Nutzern für eine standardmässige Abschaltung der neuen Funktion aussprechen. Nach Feststellung dieses Ergebnisses meldete sich Fabrice Florin, Produktmanager bei der WMF zu Wort und verkündete, dass diesem Wunsch nicht nachgekommen werde. Seitdem versteift sich die Diskussion darauf, dass das Ergebnis des Meinungsbildes umzusetzen sei. Ein neues Meinungsbild, dass den Mitarbeitern der WMF die übergeordneten Rechte entziehen soll, findet innerhalb kürzester Zeit viele Unterstützer.

Kern des aktuellen Konflikts zwischen einigen Autoren in der deutschsprachigen Wikipedia und der WMF ist aber nicht die Frage nach der Qualität oder der Funktion des Medienbetrachters. Vielmehr geht es darum, wer in der Wikipedia das letzte Wort hat. Der Konflikt ist im Bereich der Open Source-Bewegung nichts Neues. Regelmäßig kommt es zu Forks oder Projektausstiegen, weil sich Mitwirkende uneinig sind. Prominentes Beispiel ist die Aufspaltung der freien Bürosoftware in OpenOffice und LibreOffice. Auch hier gab es Uneinigkeit zwischen ehrenamtlich Mitarbeitenden und der Firma Oracle die die Namensrechte besaß. In der Geschichte der Wikipedia gab es bereits mehrfach den Schritt zum Fork, so beispielsweise in der spanischen oder auch der deutschsprachigen Wikipedia, wie z. B. das Projekt PlusPedia.

Open Source bzw. Open Content (in der Wikipedia) funktioniert nach einem einfachen Prinzip. Beteiligte lizensieren das Ergebnis ihrer eingebrachten Arbeitskraft in einer Form, die Verbreitung, Vervielfältigung, Nutzung und Weiterverarbeitung ermöglicht. Dabei gibt es verschiedene Philosophien, doch das Grundprinzip bleibt immer gleich. Bezogen auf die Wikipedia verschenken die Urheber von Texten das Recht diese beliebig zu vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen, sowie gestatten die Bearbeitung der Inhalte. Dezidiert liest sich das in den Nutzungsbedingungen so:

Wobei Ihnen [beim Beitragen zum Projekt bzw. der Bearbeitung von Inhalten] Folgendes bewusst ist: Sie stellen Ihre Beiträge unter einer freien Lizenz ein – Sie müssen Beiträge und Bearbeitungen, die Sie auf einer unserer Seiten oder in einem unserer Projekte einbringen, grundsätzlich einer freien und offenen Lizenz unterstellen (außer Ihr Beitrag ist gemeinfrei).

Anders liese sich ein Projekt wie die Wikipedia auch gar nicht betreiben. Die Betreiberin, hier die Wikimedia Foundation, würde mit der Bereitstellung der Artikel permanent Urheberrechtsverletzungen begehen, weil sie unmöglich die Rechte bei jedem einzelnen Nutzer einholen kann. Ähnlich funktionieren übrigens auch dezidiert soziale Netzwerke. In diesem Punkt sind sich die Nutzungsbedingungen von Facebook und der Wikipedia gar nicht so fremd.

Wem gehört also die Wikipedia um auf die Frage dieses Artikels zu kommen? Ideell und ein wenig philosophisch betrachtet der Menschheit, die gemeinsam Wissen sammelt und rezipiert. Die Inhalte sind frei. Der Name und die (meiste) Infrastruktur – dazu gehört neben den Servern etwa auch die Rechtsvertretung – in der sie betrieben wird der Wikimedia Foundation (WMF). Solange sich Autoren unter diesem Namen und auf diesen Servern tummeln und dort gemeinsam Wissen sammeln, geschieht das zu den Regeln der WMF.

Um das zu pointieren: In den Anfangsjahren der Wikipedia wurde kontrovers über die Finanzierung der Infrastruktur durch Werbeanzeigen diskutiert. Auch wenn diese Frage zur Zeit vom Tisch ist und die Strukturen der Foundation dies mittlerweile erschweren würden. Es ist nicht vollständig undenkbar das die WMF Werbeanzeigen zur Finanzierung der Infrastruktur einführt, insbesondere wenn das Fundraising irgendwann nicht mehr so erfolgreich verläuft wie derzeit. Die Autoren, die die Regeln der Mitarbeit in der Wikipedia mit ihren Beiträgen dort akzeptieren, müssten sich damit abfinden.

Doch der Fork – wenn auch bei der Stellung der Wikipedia ein äußerst herausforderndes Unterfangen – wäre nicht weit und so ist es letztendlich wie in jedem größeren Open-Source-Projekt: Es gibt einen ständigen Aushandlungsprozess zwischen den Betreibern und denen, die einen Beitrag leisten. Diesem wird sich auch die aktuelle Debatte um Medienbetrachter und „superprotect“-Rechte stellen müssen.

werkenntwen schließt zum 2. Juni

Nach schülerVZ geht das nächste soziale Netzwerk aus Deutschland seinem Ende entgegen. Vor einem halben Jahr hatte eine Umfrage ergeben, dass werkenntwen immerhin noch 8% Marktanteil besitzt. Für die Betreiberfirma RTL Interactive ist die Reichweite nun nicht mehr ausreichend. Das Angebot sei langfristig nicht wirtschaftlich aufrecht zu erhalten, heißt es in einer Pressemitteilung. Zum 2. Juni 2014 wird werkenntwen abgeschaltet.

Mittels einer Exportfunktion sollen Nutzer die Möglichkeit haben ihre Daten zu sichern. Ein letzter Satz in der Pressemitteilung lässt noch aufhorchen. Demnach bewertet RTL Interactive die Berücksichtigung deutscher Datenschutzregelungen eher als nachteiligen Faktor.

Änderung der Dropbox-AGB: Schiedsverfahren widersprechen

Zum 24. März 2014 ändert der Cloud-Dienst Dropbox seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien. Mit der Änderung soll der Vertrag zwischen Nutzern und dem unternehmen um ein Schiedsverfahren erweitert werden. Was von Dropbox als Vorteil für die Kunden verkauft wird, da monate- oder jahrelange Prozesse vermieden werden können, hat aber auch einen Haken.

Die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke hat die neue AGB untersucht und kommt zum Schluss, dass das Handeln von Dropbox möglich ist. Prozesse sind jedoch mit Annahme der AGB ausgeschlossen und es ist beispielsweise nicht mehr möglich, sich einer Sammelklage anzuschließen, falls etwa vorsätzlich private Daten an Dritte weitergegeben werden, wie etwa Thomas Landgraeber schreibt. Er informiert auch, dass Dropbox im Fall des Falles die Anwaltskanzlei auswählen darf, die das Schiedsverfahren durchführt.

Dropbox-Nutzer haben ab sofort über ein Formular die Möglichkeit, der Änderung zu widersprechen und sich damit ihr Recht auf ein Verfahren vor einem Gericht zu bewahren. Ab dem Tag der Gültigkeit der AGB beginnt eine 30-Tages-Frist innerhalb dieser spätestens der Widerspruch eingehen muss.

Nachtrag: Bei irights.info gibt es nun auch einen längeren Beitrag zum Thema.

Freie Bahnkarte: Strecken, Geschwindigkeiten, Signale auf OpenRailwayMap

Seit knapp einem Jahr sammelt das Projekt OpenRailwayMap Kartendaten und zeigt damit, wie auf Basis von OpenStreetMap neue, differenzierter Angebote entstehen können. Die Daten werden von den Mitwirkenden unter der Open Database Lizenz freigegeben, mit der sogar unter bestimmten Vorraussetzungen eine kommerzielle Weiterverwendung möglich ist.

Zwar gibt es noch weiße Flecken auf der Karte, die weltweit die Bahnnetze erfassen will, doch wecken auch weiterführende Informationen das Interesse. So sind nicht nur Strecken erfasst und kategorisiert (z.B. Haupt-, Neben- und Schnellfahrstrecken). Es werden auch Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signale und Sicherungssystem abgebildet. Ein Blick auf Hamburg oder Köln illustriert das Angebot und läd zum Ausprobieren ein. Die Möglichkeiten der Mitarbeit werden in einem Tutorial erklärt.