Änderung der Dropbox-AGB: Schiedsverfahren widersprechen

Zum 24. März 2014 ändert der Cloud-Dienst Dropbox seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien. Mit der Änderung soll der Vertrag zwischen Nutzern und dem unternehmen um ein Schiedsverfahren erweitert werden. Was von Dropbox als Vorteil für die Kunden verkauft wird, da monate- oder jahrelange Prozesse vermieden werden können, hat aber auch einen Haken.

Die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke hat die neue AGB untersucht und kommt zum Schluss, dass das Handeln von Dropbox möglich ist. Prozesse sind jedoch mit Annahme der AGB ausgeschlossen und es ist beispielsweise nicht mehr möglich, sich einer Sammelklage anzuschließen, falls etwa vorsätzlich private Daten an Dritte weitergegeben werden, wie etwa Thomas Landgraeber schreibt. Er informiert auch, dass Dropbox im Fall des Falles die Anwaltskanzlei auswählen darf, die das Schiedsverfahren durchführt.

Dropbox-Nutzer haben ab sofort über ein Formular die Möglichkeit, der Änderung zu widersprechen und sich damit ihr Recht auf ein Verfahren vor einem Gericht zu bewahren. Ab dem Tag der Gültigkeit der AGB beginnt eine 30-Tages-Frist innerhalb dieser spätestens der Widerspruch eingehen muss.

Nachtrag: Bei irights.info gibt es nun auch einen längeren Beitrag zum Thema.