Chris Hadfield, kanadischer Astronaut und bekannt für seine auf der Internationalen Raumstation aufgenommenen Version von David Bowies „Space Oddity“, formuliert bei Veritasium einige Gedanken über seinen Blick auf die Erde.
Chris Hadfield, kanadischer Astronaut und bekannt für seine auf der Internationalen Raumstation aufgenommenen Version von David Bowies „Space Oddity“, formuliert bei Veritasium einige Gedanken über seinen Blick auf die Erde.
Seit den 1970er Jahren wird in Bayern darüber gestritten, ob und wenn ja wo es eine autobahnähnliche Verbindung von Regensburg nach Rosenheim braucht. Seit einigen Jahren gibt es nun die Diskussion, wie der Verlauf der B15 neu zwischen Landshut und Rosenheim aussehen solle. Verschiedene Interessengruppen sehen nicht nur die Trassenvarianten, sondern auch das Vorhaben insgesamt kritisch. Das Magazin quer des Bayerischen Rundfunks berichtet über die aktuellen Entwicklungen und spricht etwa mit einem Verkehrsexperten, der die Erfordernis einer B15n in Frage stellt.
Ein von einer der Streckenvorschläge betroffener Politiker bringt es im Gespräch mit quer auf den Punkt: Die Wirtschaft benötige Breitband und keine neue Bundesstraße. Franz Ehgartner, der Bürgermeister der zweieinhalbtausend Seelen Gemeinde Obertaufkirchen macht sich offenbar ernsthafte Gedanken über den Verkehr der Zukunft.
Die Idee das eigene Auto mit dem Smartphone aufzusperren scheint einfach zu verlockend. Ungünstig nur, wenn dann auch Dritte in kurzer Zeit die Türen entriegeln können. Der ADAC, der die Lücke entdeckte, fordert einen Schutz nach branchenüblichen Standards und eine Zertifizierung solcher System beispielsweise durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Das kann man so verstehen, als würde BMW derzeit genau das nicht tun. Betroffen sind über zwei Millionen Fahrzeuge weltweit. Die Behebung der Sicherheitslücke wird nun via Mobilfunk von BMW vorangetrieben.
Nachtrag: Die c’t hat nun einen detailierten Artikel zu den Sicherheitsproblemen veröffentlicht.
Das Amtsgericht Frankfurt/Main stellt in einem aktuellen Urteil zur Videoüberwachung fest, dass auch Kameraattrappen einen „Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“ darstellen. Ein Mieter hatte gegen seinen Vermieter geklagt. Das Gericht sieht die allgemeine Handlungsfähigkeit des Mieters und seiner Besucher beeinträchtigt.
Videoüberwachung verhindert keine Gewaltverbrechen. Das sieht auch Thomas Petri so. Der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz formuliert diese Expertise in einem Interview mit dem BR. Ihm sei keine entsprechende Studie bekannt, die das belegen könne. Der Interviewausschnitt ist Teil eines Multimedia-Features mit dem Titel „Unter Beobachtung – wie Überwachungskameras unser Leben ausspähen„, dass der BR im November 2014 veröffentlicht hat.
Thematisiert wird außerdem die Frage, ob die Videoüberwachung zur Aufklärung von Verbrechen nütze. Das Bundesinnenministerium erklärt auf Anfrage des BR, dass die Aufklärungsquote an Bahnhöfe mit Hilfe von Videokameras bei unter einem Prozent liege. Besprochen wird im Feature auch die unzulässige Videoüberwachung in bayerischen Schulen.
Das Institut für kritische digitale Kultur Cracked Labs aus Wien hat im November 2014 eine Studie zum Thema Online Tracking und Big Data veröffentlicht. Sie bespricht zahlreiche Einsatzgebiete von Datenerfassung und -verarbeitung. Es wird deutlich, dass bei Google, Facebook & Co erhobene Daten nicht nur zur Vermarktung und in der Werbeindustrie eine Rolle spielen. Aufgrund von Nutzungsverhalten werden umfangreiche Personenprofile angelegt, die beispielsweise auch im Versicherungswesen und in der Personalwirtschaft verwertet werden.
Sogar das Surfverhalten auf der Website oder die Art, wie der Online-Kreditantrag ausgefüllt wird, fließen [bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit] ein – und die Häufigkeit der Nutzung der Löschtaste. […] [Bei der Bewertung von Bewerbern] fließen die Daten von inzwischen drei Millionen Personen ein – von Beschäftigungshistorie und Arbeitsleistung bis zur Anzahl der „Social Media“-Accounts oder dem benutzten Browser bei der Online-Bewerbung.
Konkrete Folgen von Datenerfassung und deren Verarbeitung lassen sich auch beim Einkauf über das Internet feststellen. Je nachdem, welches Endgerät von welchem Hersteller ein Kunde nutze, kann es zu Preisunterschieden in Online-Shops bis zum 166 Prozent kommen.
Beim Online-Reisebuchungsportal Orbitz wurde bei Nutzung eines Mac-Computers eine Auswahl von um bis zu 13% teurerer Hotels angeboten als mit einem PC. KonsumentInnen haben bei derartigen Praktiken keine Chance mehr, zu verstehen, wie ihr individueller Preis oder die Auswahl der ihnen angebotenen Produkte zustande kommen.
Die Studie stellt fest, dass eine „Überwachungsgesellschaft Realität geworden ist, in der die Bevölkerung ständig auf Basis persönlicher Daten bewertet, klassifiziert und sortiert wird.“ Für den Einzelnen sei es hingegen nicht nachvollziehbar welche Daten, aus welcher Quelle für was verwendet werden.
Abgesehen von Fehlern bei der Erfassung der gesammelten Daten können Fehler in den Prognosemodellen und damit falsche Schlussfolgerungen massive negative Auswirkungen auf Einzelne haben. Big Data ist weit von wirklicher Objektivität oder Zuverlässigkeit entfernt. Die Prognosen sind prinzipiell unscharf, da sie auf Korrelationen und Wahrscheinlichkeiten beruhen. Wer beispielsweise die falschen Personen kennt, im falschen Bezirk wohnt oder sich in der Smartphone-App „falsch“ verhält, wird in einer bestimmten Art und Weise klassifiziert und muss die Konsequenzen tragen, ohne Einfluss darauf zu haben. Auch eine Verweigerung […] kann Konsequenzen haben: Wenn keine oder zu wenige Daten über eine Person vorhanden sind, schätzt ein Unternehmen das Risiko für eine Kundenbeziehung unter Umständen prinzipiell als zu hoch ein.
Die Studie fordert deswegen unter Anderem eine dringend notwendige Europäische Datenschutzverordnung und mehr Transparenz bei Datenerfassung und -verrbeitung. Notwendig sei außerdem eine „Stärkung von digitaler Zivilgesellschaft“ und „digitaler Kompetenz […] [im] Umgang mit den eigenen persönlichen Daten“. Die Studie „Kommerzielle digitale Überwachung im Alltag“ kann als Kurzfassung und vollständig heruntergeladen werden.
Das Holodeck ermöglichte im Fernseh-Kontinuum von Star Trek den spielenden Wechsel in vergangene Zeite oder außergewöhnliche Situationen. Mithilfe von Smartphones und einer Lagerhalle gehen nun Wissenschaftler in Nürnberg einen weiteren Schritt in die virtuelle Realität.
In einer Forschungshalle kann man sich auf 1400 Quadratmetern frei durch die virtuelle Realität bewegen. Während die Holodeck-Besucher günstige Smartphone-Virtual-Reality-Gestelle auf dem Kopf tragen, werden alle Bewegungen in der echten Welt in die virtuelle Welt umgesetzt.
14 Antennen erfassen dabei die Position der Person, die sich durch die Halle bewegt. Details finden sich bei heise.
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Den Fingerabdruck oder die Iris als Sicherung etwa für das Smartphone oder den Computer zu nutzen ist offenbar eine eher schlechte Idee.
Beim ChaosCommunicationCongress Ende Dezember 2014 sprach starbug vom CCC über biometrische Authentifizierungssysteme und wie leicht diese, insbesondere mit Hilfe von Kameras zu überwinden sind. Der Hacker hatte bereits 2008 mit dem Hack des Fingerabdrucks von Bundesminister Wolfgang Schäuble für einen kritischen Umgang mit solchen Systemen geworben.
Besonders nützlich seien dabei die Kameras vieler Mobiltelefone, deren Qualität mittlerweile vielfältige Szenarien ermöglichen. So lassen sich beispielsweise über die Reflexion im Auge oder in einer Brille PINs oder Passwörter in Erfahrung bringen. Den Zugriff auf die Handykamera gestatten viele Nutzer bereits wenn sie zum Beispiel eine Taschenlampen-App installieren.
Auch Iriserkennungssysteme, wie sie etwa in Banken eingesetzt werden, lassen sich durch Ausdrucke auf handelsüblichen Druckern überwinden. Dabei ist nicht unbedingt ein Zugriff auf ein Smartphone nötig. Selbst mit Fotoaufnahmen aus mehreren Metern Entfernung oder abfotografierten Wahlplaketen sind die Forscher erfolgreich. Gleichsam lassen sich Fingerabdruck-Erkennungssysteme austricksen. Ein damals neues System dieser Art auf dem iphone 5S wurde von den CCC-Hackern bereits im September 2013 innerhalb von zwei Tagen geknackt.
Prominente Beispiele im Vortrag sind übrigens die Iris von Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Fingerabdruck von Bundeministerin Ursula von der Leyen. Der Vortrag mit dem Titel „Ich sehe, also bin ich … Du“ ist als Aufzeichnung verfügbar.
Manchmal sind rechtliche Einschätzungen im Internetrecht da, wo sie nicht unbedingt erwartet werden. In der c’t vom 26. November 2014 antwortet der Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht Dr. Kai von Lewinski mit einem Leserbrief auf einen Leserbrief aus der vorhergehende Ausgabe. Dort hatte ein Rechtsanwalt vom Einsatz von sogennanten Privacy Captchas abgeraten. Auch The Digital Native und Digitalcourage e.V. sprechen in ihrem FAQ davon, dass durch den Einsatz rechtliche Probleme entstehen können. Professor von Lewinski sieht das offenbar anders. Die leichte Identifizierung von Verantwortlichen wird aus seiner Sicht durch den Einsatz von Captchas „nicht erschwert“.
Entsprechend stellen die relevanten Gesetzeskommentare zu dem […] §5 Telemediengesetz (TMG) auch nur auf die die „optische Wahrnehmbarkeit“ ab, erklären also die Mensch-Maschine-Schnittstelle zur maßgeblichen. Soweit im älteren Schrifttum bis 2007 das Impressum als Grafikdatei für kritisch gehalten wurde, hing das mit der damals nicht flächendeckend gewährleisteten Darstellbarkeit aller Grafikformate in allen Browsern zusammen. Maschine-Maschine-Schnittstellen […] müssten erst dann vorgeschrieben werden, wenn auch elektronisch, also maschinengestützt, abgemahnt werden können soll. Eine vollautomatisierte Abmahnindustrie ist aber vom Gesetz erkennbar nicht gewollt, sodass der Medienbruch nicht nur wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, sondern Sinn und Zweck des Gesetztes gerade entspricht.