Kameraattrappe schränkt Persönlichkeitsrecht ein

Das Amtsgericht Frankfurt/Main stellt in einem aktuellen Urteil zur Videoüberwachung fest, dass auch Kameraattrappen einen „Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“ darstellen. Ein Mieter hatte gegen seinen Vermieter geklagt. Das Gericht sieht die allgemeine Handlungsfähigkeit des Mieters und seiner Besucher beeinträchtigt.