Zur Fortschrittlichkeit von Musik in den 1950ern: Presley vs. Stockhausen

In ihrer Forschung setzt sich die Promovendin an der LMU Julia Zupancic, mit dem Fortschrittsdenken in der Musik in den 1950er Jahren auseinander. In einem aktuellen Beitrag, fragt sie nach den Gemeinsamkeiten bzw. den Unterschieden in der Bewertung von Elvis Presley und Karlheinz Stockhausen. Auf Basis der Überlegungen des Musiktheoretikers Heinz-Klaus Metzger nähert sie sich einer Klärung, warum Stockhausens Musik als fortschrittlich, Presleys hingegen weniger fortschrittlich gesehen werden kann.

Metzger geht davon aus, dass sich der Fortschritt in der Musik durch musikalische Revolutionen vollziehe, die sozusagen »objektiv« und notwendigerweise in der Entwicklung der Musik auftreten. Ein Beispiel für eine solche Revolution wäre um 1910 das Entstehen der atonalen Musik, die das bisher gültige Ordnungssystem der Tonalität auflöse.

Aus Sicht von Metzger bricht beispielsweise die Neue Musik mit den Konventionen, vollführt sozusagen eine Revolution. In Bezug auf Elvis Presley scheint das Fortschrittskonzept von Metzger zunächst nicht anwendbar.

Metzger würde mit Blick auf die Kompositionstechnik und das verwendete Material der Songs wohl eher von einer rückschrittlichen Tendenz sprechen. […] Hier könnte man jetzt in der Argumentation stehen bleiben […] [a]ber damit scheint mir die Sache noch nicht abschließend und tiefgehend genug behandelt, denn Rock ‘n’ Roll gilt doch in seinen Anfängen – sozusagen vor seiner Kommerzialisierung – als Ausdruck einer Rebellion der Jugend gegen Konventionen und Normen, die als einengend und überkommen empfunden wurden. Zudem wird Rock ‘n’ Roll gerne auch als Revolution bezeichnet, insbesondere in Hinblick auf das Aufgreifen von Blues-Elemente und damit auf das Vermischen von als »white« und »black« angesehenen Musiktraditionen, das – so heißt es – auf die amerikanische Bürgerrechtsbewegung vorausweist und sie unterstützt.

Was nun aber der Unterschied zwischen der Rebellion von Elvis Presley und der Revolution von Karlheinz Stockhausen ist bleibt im Beitrag von Julia Zupancic als offene Frage stehen.

Wartezimmer: Musik nicht GEMA-pflichtig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen keine Gebühren an Verwertungsgesellschaften zu entrichten sind. Ein Zahnarzt hatte seinen GEMA-Lizenzvertrag gekündigt und sich dabei auf eine Urteil des Europäischen Gerichtshofs berufen. Der hatte bereits 2012 über einen ähnlichen Fall in Italien geurteilt. Das Abspielen der Musik müsste „gegenüber einer unbestimmten Zahl potentieller Adressaten und recht vielen Personen“ geschehen, um eine öffentliche Aufführung zu sein. Dies sei – so der Europäische Gerichtshof, dem sich der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil anschließt – bei laufendem Radio im Wartezimmer eines Zahnarztes nicht der Fall.

Kostenlos Hören – Reggae-Sampler, Poisel und Wir Sind Helden

Aktuell gibt es kostenlos was auf die Ohren: Rootdown Records, ein deutsches Reggae-Label hat auf Amazon einen Sampler mit vielen seiner Künstler veröffentlicht. Mono & Nikitaman, Maxim und sind kostenfrei erhätlich. Herbert Grönemeyer – Zögling Philipp Poisel veröffentlicht indes eine unplugged-Version von „Wie soll ein Mensch das ertragen“ zum freien Download. Wir Sind Helden haben ihr neues Album „Bring mich nach Hause“ ab 27. August in den Läden. Auf ihrer myspace-Seite kann es komplett vorgehört werden.

Snapshot: A Grand Hotel van Cleef Compilation kostenlos

Das Plattenlabel Grand Hotel van Cleef veröffentlich auf amazon kostenlos (Partnerlink) eine Compilation musikalischer Produkte seiner Bands aus den letzten Jahren. Die Hamburger, besonders bekannt geworden durch Tomte, Kettcar oder die Band „Hansen Band“, die eigens für das Road-Movie „Keine Lieder über Liebe“ gegründet wurde, zeigen damit, wie sich Musikindustrie im Netz auch verhalten kann.

laut.de startet nutzergesteuerte Radioplattform

Das Musikportal laut.de ist eines – wenn nicht das – der größten im deutschsprachigen Raum. Seit meinem Geburtstag im Jahr 2005, okay, war wohl nicht der Grund, bietet die Plattform unter dem Titel und der URL laut.fm Internetradio für den geneigten Hörer an, seit etwa eineinhalb Jahren wird dort zudem wöchentlich ein Podcast veröffentlicht. Nun beschreiten die Konstanzer Entwickler und Musikjournalisten neue Wege. „User Generated Radio“ nennen Sie die Plattform, die derzeit nur für Beta-Tester zugänglich und nutzbar ist.

Der Clou an der Sache: laut kümmert sich um all das, wovor Podcaster oder Hobby-Internetradioredakteure oft zurückschrecken (müssen): So bietet die Bibliothek eine Vielzahl an Songs an, für die laut die Lizenzrechte entrichtet. Die verfügbaren Lieder sind zwar zumeist nicht die größten Hits der Interpreten, umfassen aber ein breites Spektrum. Zudem ist es möglich eigene MP3s auf den Server zu laden. Dabei ist es sogar möglich, lizenzrechtliche geschützte Musik hochzuladen, sofern dies in korrekter Weise erfolgt. Um das Ganze gleich mal live zu testen, habe ich eine erste Auswahl von Titel zusammengestellt und den Player in die Seitenleiste integriert. Einen Beta-Zugang gibt es übrigens, nach netter E-Mail-Anfrage.