Wartezimmer: Musik nicht GEMA-pflichtig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen keine Gebühren an Verwertungsgesellschaften zu entrichten sind. Ein Zahnarzt hatte seinen GEMA-Lizenzvertrag gekündigt und sich dabei auf eine Urteil des Europäischen Gerichtshofs berufen. Der hatte bereits 2012 über einen ähnlichen Fall in Italien geurteilt. Das Abspielen der Musik müsste „gegenüber einer unbestimmten Zahl potentieller Adressaten und recht vielen Personen“ geschehen, um eine öffentliche Aufführung zu sein. Dies sei – so der Europäische Gerichtshof, dem sich der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil anschließt – bei laufendem Radio im Wartezimmer eines Zahnarztes nicht der Fall.