Internetrecht: Verwendung von Captchas im Impressum

Manchmal sind rechtliche Einschätzungen im Internetrecht da, wo sie nicht unbedingt erwartet werden. In der c’t vom 26. November 2014 antwortet der Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht Dr. Kai von Lewinski mit einem Leserbrief auf einen Leserbrief aus der vorhergehende Ausgabe. Dort hatte ein Rechtsanwalt vom Einsatz von sogennanten Privacy Captchas abgeraten. Auch The Digital Native und Digitalcourage e.V. sprechen in ihrem FAQ davon, dass durch den Einsatz rechtliche Probleme entstehen können. Professor von Lewinski sieht das offenbar anders. Die leichte Identifizierung von Verantwortlichen wird aus seiner Sicht durch den Einsatz von Captchas „nicht erschwert“.

Entsprechend stellen die relevanten Gesetzeskommentare zu dem […] §5 Telemediengesetz (TMG) auch nur auf die die „optische Wahrnehmbarkeit“ ab, erklären also die Mensch-Maschine-Schnittstelle zur maßgeblichen. Soweit im älteren Schrifttum bis 2007 das Impressum als Grafikdatei für kritisch gehalten wurde, hing das mit der damals nicht flächendeckend gewährleisteten Darstellbarkeit aller Grafikformate in allen Browsern zusammen. Maschine-Maschine-Schnittstellen […] müssten erst dann vorgeschrieben werden, wenn auch elektronisch, also maschinengestützt, abgemahnt werden können soll. Eine vollautomatisierte Abmahnindustrie ist aber vom Gesetz erkennbar nicht gewollt, sodass der Medienbruch nicht nur wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, sondern Sinn und Zweck des Gesetztes gerade entspricht.